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Schrotthandel Schrottabholung Autoentsorgung Fahrzeugentsorgung ist für den Kraftfahrzeugbesitzer nicht einfach - wer ein Auto wegen eines Unfalls, wegen Altersschwäche oder aus anderen Gründen aus dem Verkehr ziehen muß oder will und keinen Käufer mehr findet, hat besondere Vorschriften zu beachten.
Gemäss der behördlichen Vorschriften verlangen die Zulassungsstelle und das zuständige Umweltamt eine Erklärung über den Verbleib oder einen Verwertungsnachweis. Wer das versäumt und für die Entsorgung des alten Kraftfahrzeugs keinen Nachweis beibringt, kann mit einem hohen Bußgeld belegt werden.
Den Nachweis muss der Fahrzeugeigentümer der Zulassungsstelle zusammen mit Kennzeichen, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief vorlegen. Die Zulassungsstelle prüft die Angaben im Fahrzeugregister und informiert das Umweltamt, dieses wiederum prüft, ob der Austeller dee Verwertungsnachweise ein zertifizierter Betrieb ist.
Wenn Sie nicht wollen das Ihr Fahrzeug irgendwann ausgeschlachtet am Strassenrand steht, wenden Sie sich immer an einen zertifizierten Entsorger.
Wir verkaufen keine Autoersatzteile!
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